Integrationsprüfungen ÖIF

Seit 2017 gilt das Integrationgsgesetz. Seitdem existiert die Integrationsprüfung, welche neben Sprachkenntnissen auch Wertewissen überprüft.

Wann müssen Sie eine Integrationsprüfung ablegen?

  • Verlängerung des ersten Aufenthaltstitels
  • Erhalt eines Daueraufenthaltstitels
  • als Sprachnachweis bei Österreichs Magistraten und Arbeitgebern

ÖIF A2 wird, für die Verlängerung des Aufenthaltstitels auf 3 Jahre, benötigt. Wird auch Integrationsprüfung genannt und wird vom Magistrat 35 und Bezirkshauptmannschaften akzeptiert.

Gilt als Sprachnachweis für Modul 1 (A2) der geltenden Integrationsvereinbarung.

ÖIF B1 wird, für die Erlangung des Daueraufenthaltstitels und der österreichischen Staatsbürgerschaft, benötigt . Wird auch B1-Integrationsprüfung genannt und wird vom Magistrat 35 und Bezirkshauptmannschaften akzeptiert.

Gilt als Sprachnachweis für Modul 2 (B1) der geltenden Integrationsvereinbarung.