Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Rücktritt und Verschiebungen sind nur schriftlich bis 7 Arbeitstage vor dem Prüfungstermin, auch im Fall von Krankheit, möglich.
- Bei rechtzeitiger Stornierung einer bereits bezahlten Prüfung, erfolgt die Rückerstattung der Prüfungsgebühr innerhalb von 7 Arbeitstagen nach dem Prüfungstermin.
- Nicht Zahlung berechtigt nicht zum Rücktritt.
- Die Prüfungen unterliegen der Prüfungsordnung und der Durchführungsbestimmungen des ÖIF, bzw. des ÖSD, in der Letzt gültigen Fassung.
- Elektronische Geräte (z.B. Handys) sind während der Prüfung verboten.
- Bei Prüfungsbeginn ist ein gültiger, nicht abgelaufener Ausweis vorzulegen (Reisepass, EU-Personalausweis, Aufenthaltstitel oder EU-Führerschein).
Zusätzliche:
Stornofrist: 14 Tage nach Kauf aber nicht später als 7 Arbeitstage vor der Prüfung
Prüfungsplatz gilt erst als gebucht nachdem die DIALOGICA die Zahlung erhalten hat und der Teilnehmer die Bestätigungsmail erhalten hat.
Zertifikate sind abholbereit ab Donnerstag nach der Prüfung, jedoch gibt es keine Garantie
Zertifikate von ÖIF Prüfungen werden vom ÖIF verschickt, DIALOGICA übernimmt für Verspätungen und Probleme des ÖIF keine Verantwortung
Nichtbefolgen der Anweisungen der Prüfungsdurchführenden kann zum Ausschluss von der Prüfung ohne Ersatz der Prüfungsgebühr führen.
Ein Betrugsversuch führt zum Ausschluss von der Prüfung ohne Ersatz der Prüfungsgebühr.
Zuspätkommen kann Ausschluss von der Prüfung ohne Ersatz der Prüfungsgebühr führen.
Bei Zweifeln an der Identität erklärt sich der Teilnehmer bereit, sich fotografieren zu lassen
Zeiten für die mündliche Prüfung werden nach der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben
macht ein Teilnehmer nur Sprechen, erfährt er den Termin am Freitag telefonisch oder per Mail
Zeiten für die mündliche Prüfung liegen zwischen 10:00 und 18:00
Ich erkläre die Prüfung ohne fremde Hilfe abzulegen, die Anweisungen der PrüferInnen
Und der Mitarbeiter von DIALOGICA
zu befolgen und nehme zur Kenntnis, dass Nichtbefolgen der Anweisungen oder ein Betrugsversuch zum Ausschluss von der Prüfung ohne Ersatz der Prüfungsgebühr führt. Bei dem Verdacht dass eine andere Person an meiner Stelle zur Prüfung antritt, muss nach den Bestimmungen des ÖIF die Polizei zur Feststellung der Identität herangezogen werden. Ein solcher Versuch kann gemäß Integrationsgesetz mit bis zu € 2.500.- oder 6 Wochen Freiheitsentzug bestraft werden.